S t a t u t e n



 

 

·    die Tätigkeiten des Vereins sind nicht auf Gewinn ausgerichtet

·    parteipolitisch unabhängig

·    eine ordentliche Generalversammlung findet einmal in zwei Jahren statt

·    die Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei der Geltendmachung der ihnen nach dem Schulunterrichtsgesetz zustehenden Rechte

·    die Unterstützung der Schüler bei der Geltendmachung der ihnen zustehenden Rechte

·    Wahrnehmung der Eltern- und Schülerinteressen im Bezug auf die Sicherung des Schulweges, die Schülerbeförderung, die Nachmittagsbetreuung bzw. den ganztägigen Unterricht, sowie die Förderung zur Errichtung und Einrichtung von Sport- und Spielplätzen, Turnhallen, usw.